Ab dem 23.12.2020 tritt das Gesetz über die Teilung der Maklerprovision ein und somit ist das neue Maklerrecht ab sofort wirksam. Daher müssen sich künftig Käufer und Verkäufer die Maklerprovision beim Immobilienkauf teilen. Das neue Maklerecht gilt allerdings nicht für Gewerbeimmobilien. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns hierzu einfach. Wir erweiteren zum einen gerne unsere FAQ Datenbank zum anderen helfen wir Ihnen bei Ihrem Belangen weiter.