• Januar 31, 2017

Der Kaufpreis sollte von der erwerbenden Partei erst gezahlt werden, wenn sicher ist, dass sie die versprochene Leistung, nämlich das unbelastete Eigentum an dem Grundstück, erhalten wird. Deshalb sieht der Kaufvertrag im Regelfall vor, dass der Kaufpreis erst dann gezahlt wird, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Diese Punkte können wir Ihnen gerne auflisten oder in einem persönlichen Gespräch erläutern. Kontaktieren Sie uns hier zu gerne.

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