• Mai 09, 2021

Jeder Immobilienbesitzer der seine Immobilie verkaufen oder vermieten möchte, muss mit Inkrafttreten der EnEV dem potentiellen Interessenten einen gültigen Energieausweis vorlegen. Der Käufer hat einen gesetzlichen Anspruch auf Einblick in den Energieausweis. Achtung, sollte der Energieausweis bei Verkauf nicht vorliegen, muss darauf explizit im Kaufvertrag hingewiesen werden, um den Verkäufer vor Schadensersatzansprüchen zu schützen. Ebenso benötigen Sie einen Energieausweis, wenn Sie beabsichtigen das Gebäude zu modernisieren. Hierbei ist der bedarfsorientierte Energieausweis notwendig.

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