Ab dem 23.12.2020 tritt das Gesetz über die Teilung der Maklerprovision und somit das neue Maklerrecht in Kraft. Somit müssen sich künftig Käufer und Verkäufer die Maklerprovision beim Immobilienkauf teilen. Das neue Maklerecht gilt nicht für Gewerbeimmobilien. Näheres können Sie gerne im Verkaufsablauf oder im Vermietungsablauf erfahren.